Hygiene-Konzept für die Bewirtschaftung des Vereinsheim des Turnverein Diegelsberg e. V.
(nachfolgend „TVD-Häusle“ genannt)!

 

Der Turnverein Diegelsberg e. V. betreibt in Bezug einer Gaststättenerlaubnis sein
Vereinsheim. Unter der gerade herrschenden Pandemie ist ein Hygiene-Konzept
notwendig.


Es wird deshalb ein Hygiene-Konzept erstellt, welches sich an alle Mitglieder, Besucher,
Gäste und auch die Mitarbeiter wendet. Die strikte Einhaltung der vorgeschriebenen
Regeln, ist die Voraussetzung für einen bewussten Umgang mit der Corona-Pandemie
und führt vor allem zum Schutz aller Mitglieder, Besucher, Gäste und Mitarbeiter.
Mit Sorgfalt in allen Bereichen und strenger Hygiene werden wir unserer Mitverantwortung
für die Eindämmung des Corona-Virus gerecht. Mit der Umsicht aller schützen wir uns
selbst sowie alle anderen.


Jeder ist verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Regeln konsequent einzuhalten.
Verstöße können für den Verein zu hohen Bußgeldern oder sogar zur Schließung führen.
Wenn Jemand gegen die Corona-Regeln verstößt, kann dies zum temporären Hausverbot,
zum generellen Hausverbot sowie zum Ausschluss aus dem Verein führen. Die
Entscheidung obliegt dem Vorstand.
Machen Sie bitte auch Mitglieder, Gäste, Besucher und andere Mitglieder, die gegen
Verhaltensregeln verstoßen, freundlich aber bestimmt darauf aufmerksam.
Hygiene-Konzept


11 Regeln für das Corona Hygiene-Konzept:


1. Zutritt zu den Gasträumen sowie dem gesamten Vereinsheim!
Der Zutritt ist nur unter Beachtung der 3Gs möglich. Der Nachweis muss durch
entsprechende Vorlage von Dokumenten nachgewiesen werden.


1) Das Mitglied, der Gast oder der Besucher ist vollständig (je nach Impfstoff) geimpft und es sind bereits 15 Tage seit der letzten Impfung vergangen.

2) Das Mitglied, der Gast oder der Besucher ist von einer Covid19-Erkrankung genesen.
Die Erkrankung darf nicht länger als 6 Monate her sein. Es ist die Vorlage der Nachweise des Gesundheitsamt notwendig.

3) Das Mitglied, der Gast oder der Besucher hat einen aktuellen Test einer offiziellen Teststation. Der aktuelle Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein und ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

4) Das Mitglied, der Gast oder der Besucher testet sich unter Aufsicht vor Ort und wartet
15 Minuten bis zum Ergebnis. Das negative Testergebnis ist von der verantwortlichen Person des Turnverein Diegelsberg e. V. abzunehmen. Der Test wird vom Turnverein
Diegelsberg e. V. gestellt.


2. Mindestabstand von 1,5 m einhalten!
Das gilt in allen Situationen und sowohl gegenüber den Gästen als auch gegenüber Mitgliedern.
▪ Im Service können Sie Hilfsmittel wie Tabletts nutzen, um den Abstand zu den
Gästen leichter einhalten zu können.
▪ Denken Sie an die Einhaltung des Abstands in Durchgängen.
▪ Achten Sie darauf, dass sich z.B. in den Sanitärräumen immer nur so viele Personen
aufhalten, dass der Abstand gewahrt werden kann.


3. Mund-Nase-Schutz benutzen!
▪ Wo das Abstandhalten nicht möglich ist und auch keine räumliche Abtrennung vorhanden ist, tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung.
▪ In den geschlossenen Bereichen mit Gastkontakt ist das ständige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben.
▪ Auch bei Tätigkeiten, die Sie mit einem Mitglied gemeinsam ausführen, müssen beide eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.


4. Mund-Nase-Schutz und sonstige Schutzausrüstung richtig benutzen und pflegen!
▪ Mund-Nase-Bedeckung darf immer nur von einer einzigen Person benutzt werden.
▪ Setzen Sie die Mund-Nase-Bedeckung korrekt auf und ab. Das bedeutet: Hände waschen, richtig platzieren
▪ Durchfeuchtete Maske umgehend austauschen
▪ Herstellerhinweise beachten

5. Händehygiene einhalten!
Im Gastgewerbe sind das Waschen und Desinfizieren der Hände und der richtige Hautschutz immer wichtig – jetzt aber ganz besonders. Waschen und Desinfizieren Sie Ihre Hände häufiger und intensiver, insbesondere auch nach dem Abräumen von schmutzigen Gläsern, Geschirr oder Besteck.
▪ Waschen Sie die Hände richtig und gründlich (vgl. Anleitung „Hände waschen“)
▪ vor Dienstbeginn, nach Beendigung von Reinigungsarbeiten, nach dem Toilettenbesuch, vor dem Wechsel der Tätigkeit, nach dem Abräumen von schmutzigem Geschirr, nach der Bearbeitung sensibler Lebensmittel
▪ Desinfizieren Sie die Hände mehrmals täglich, z.B. nach dem Toilettenbesuch
▪ Benutzen Sie bei groben Reinigungsarbeiten Einmalhandschuhe. Ziehen Sie diese richtig an und aus und wechseln Sie sie rechtzeitig.
▪ Beachten Sie die sonstigen Regeln der Händehygiene peinlich genau (kurze, saubere Fingernägel, kein Handschmuck, kleine Wunden rechtzeitig abdecken).
▪ Pflegen Sie die Haut Ihrer Hände, damit keine Risse entstehen.
▪ Fassen Sie sich nicht mit den Händen ins Gesicht.


6. Nies- und Hustenetikette wahren
Achten Sie darauf, dass beim Husten oder Niesen kein Speichel oder Nasensekret in die
Umgebung versprüht wird.
-Halten Sie beim Husten oder Niesen möglichst Abstand von anderen Personen und
drehen Sie sich weg.
-Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies
nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
-Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten: Hände waschen.
-Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Nicht die Hand vor den Mund halten.


7. Direkten Handkontakt vermeiden!
Vermeiden Sie den direkten Handkontakt zu Personen und Gegenständen.
▪ Gästen und Mitglieder nicht die Hand schütteln.
▪ Bei der Bezahlung mit Bargeld: Lassen Sie sich das Geld nicht direkt in die Hand geben, sondern über den zur Verfügung stehenden Münzgeldteller überreichen.
▪ Auch bei der Übergabe anderer Gegenstände sollte der direkte Kontakt möglichst vermieden werden.


8. Auf Körperkontakt verzichten!
Auch sonstiger Körperkontakt, z.B. Umarmungen, Schulterklopfen etc. müssen gegenüber Mitglieder und Gästen unterbleiben Hygiene-Konzept


9. Nicht krank zum Dienst!
Wenn Sie sich krank fühlen, dürfen Sie nicht zum Dienst kommen bzw. nicht weiterarbeiten. Informieren Sie den Vorstand bzw. die Dienstverantwortliche.


10. Bei Corona-Verdacht Vorstand informieren
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie mit dem Corona-Virus infiziert sein könnten (typische Atemwegssymptome oder Kontakt zu einer infizierten Person), informieren Sie umgehend den Vorstand des Turnverein Diegelsberg. COVID 19 ist eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Wenn Sie infiziert sind, müssen Sie und alle Ihre Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne bleiben.


11. Umgang und Voraussetzungen für Gäste und Besucher
-Die Gäste und Besucher unseres TVD-Häusle haben sich am Eingang mittels, dem zur Verfügung stehenden Desinfektionsspender, die Hände zu desinfizieren.
-Die Plätze werden durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter zugewiesen. Die entsprechenden Abstandregeln sind einzuhalten.
-Für den Besuch des TVD-Häusle ist ein Besuchsprotokoll zu führen. Die entsprechenden Formblätter finden sich im TVD-Häusle. Sollte ein Gast oder Besucher kein Protokoll ausfüllen wollen, so ist der Zutritt zum TVD-Häusle zu verwehren. Es darf kein Ausschank und keine Bewirtung stattfinden.
-Alternativ steht auch die Luca-App zur Verfügung. Die verantwortliche Person muss sicherstellen, dass die Registrierung in der Luca-App erfolgte. Sollte ein Gast oder Besucher keine Registrierung in der Luca-App vornehmen, so ist der Zutritt zum TVD-Häusle zu verwehren. Es darf kein Ausschank und keine Bewirtung stattfinden.
-Die Gäste und Besucher sollen einzeln hintereinander das TVD-Häusle betreten. Die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
-Sofern es die Witterungsbedingungen zulassen, ist eine Bewirtung im Freien vorgesehen. Die notwendigen Abstandsregeln sind auch hier einzuhalten. Die Tische und Stühle sind von den ehrenamtlichen Mitarbeitern so aufzustellen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Bitte denken Sie an die gesetzlichen Hinweise bezüglich der Personenanzahl.

-Ein gemeinsamer Toilettenbesuch ist zu unterbleiben. Die Gäste und Besucher sind freundlich darauf hinzuweisen.

-Die Bezahlung erfolgt entsprechend den Hinweisen unter Punkt 6.

Bitte denken Sie daran: jeglicher Verstoß dieser Regelungen führen zu einem Bußgeld für den Turnverein Diegelsberg e. V. und zieht große wirtschaftliche Schäden nach sich, die auch zur Schließung des gesamten Vereinsgeländes inklusive des TVD-Häusle führen können.

Diese Regelung tritt zum 16.08.2021 in Kraft. Jegliche Vereinsmitglieder sowie ehrenamtliche Mitarbeiter sind zur Einhaltung verpflichtet.

Diegelsberg, 16.08.2021

Die Vorstände
Elke Weigele, Andreas Raible, Dennis Schaser, Paul Göhringer und Torsten Schwarz